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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  1. ANWENDBARE BEDINGUNGEN – ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGES GERICHT

    1.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, wie sie beispielsweise in Dokumenten des Kunden zu finden sind. Jedenfalls gelten diese zusätzlich. Spezifische Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und seinem Kunden, hinsichtlich Fristen und Strafklauseln, werden von LG-Beton niemals akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

    1.2 Der gesamte Vertrag unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Die Anwendung internationaler Übereinkommen, einschließlich des Wiener Kaufrechts, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    1.3 Im Streitfall sind ausschließlich die Handelsgerichte in Antwerpen, Abteilung Tongeren, für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig.

  2. ANGEBOT – BESTELLUNG – AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

    2.1 Die Verkäufer und Mitarbeiter können LG-BETON N.V. nicht verpflichten. Eine Bestellung wird erst nach Unterzeichnung durch den Kunden eines Bestellscheins, der alle erforderlichen Adressdaten und Produktinformationen enthält, und nach Versand einer Auftragsbestätigung durch LG-BETON N.V. verbindlich.

    2.2 Ein Angebot bleibt für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig, danach behält sich LG-BETON N.V. das Recht vor, das Angebot zu ändern.

    2.3 Zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung müssen alle Angaben endgültig sein. Der Käufer verpflichtet sich, jede Änderung oder Ergänzung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    2.4 Angebote im Zusammenhang mit Ausschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde vor der Eröffnung der Preisangebote schriftlich dieses Angebot in einer Bestellung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt der Auftragsvergabe“ bestätigt.

  3. PRODUKTSPEZIFIKATIONEN UND TOLERANZEN

    3.1 Die technischen Spezifikationen, Anwendungsmöglichkeiten und -einschränkungen der angebotenen (bestellten) Produkte sind in den Produktdatenblättern enthalten, die auf einfache Anfrage erhältlich sind. Diese Produktdatenblätter sind integraler Bestandteil des Angebots oder des Bestellscheins, und LG-Beton NV verpflichtet sich, gemäß diesen Bestimmungen zu liefern.

    3.2 Etwaige Abweichungen von den im Angebot angegebenen Mengen, Abmessungen und/oder Mengen sind stets zu bereinigen, dies gilt auch für Aussparungen und/oder Einbauvorrichtungen, die nicht spezifisch aufgeführt sind. Die minimale Berechnungsmenge pro Element beträgt 3 m².

    3.3 Die Abmessungen und Farben entsprechen den Vorgaben, jedoch wird eine angemessene Abweichung toleriert, sei es im Vergleich zu den Mustern oder von einer Lieferung zur anderen. In Bezug auf Maß- und Formtoleranzen entsprechen die Strukturelemente Tabelle A (Wandelement) der PTV 200 und Tabelle 1 (Wände) der NEN 2889. In Bezug auf das ästhetische Erscheinungsbild entsprechen unsere Elemente PTV 21-601, Ausgabe 2, 2001, § 6.1.2.2. In Bezug auf die Haltbarkeit entspricht der Beton unserer Elemente der Druckfestigkeitsklasse C35/45. Minimale Rissbreiten können auftreten und geben keinen Grund, das Paneel abzulehnen, solange die zulässige Toleranz der Umweltklasse XC3 nicht überschritten wird. In glattem grauen Beton können Farbnuancen auftreten. LG-Beton NV ist dafür nicht verantwortlich, da wir industrielle Paneele anbieten und keine architektonischen. Ein perfektes ästhetisches Erscheinungsbild kann nur durch Streichen oder Nachbearbeiten erreicht werden, was von LG-Beton NV vorab als separates Addendum zum Vertrag gegen Entgelt angeboten werden kann. Für Farbabweichungen in den Paneelen kann LG-Beton NV nicht verantwortlich gemacht werden.

    3.4 Aufgrund von Temperaturschwankungen kann es vorkommen, dass die Paneele leicht gewölbt sind und die Bewehrung im Paneel arbeitet. Dies ist ein natürliches Phänomen, für das LG-Beton NV nicht verantwortlich gemacht werden kann, solange das Paneel die zuvor festgelegten Stabilitätsanforderungen in seiner Anwendung erfüllt.

    3.5 Eine ungleichmäßige Dehnung zwischen Innen- und Außenschicht kann zu einer Krümmung der Elemente führen. Dies ist bei der Verarbeitung und Abdichtung des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei isolierten Paneelen ist diese Krümmung noch ausgeprägter und kann sogar zu Rissen in der Außenschicht führen. Die Verwendung von dunklen Farbtönen im Beton verstärkt dieses Phänomen. Bei isolierten Paneelen können sowohl in der Innen- als auch in der Außenschicht Risse auftreten, was jedoch keinen Grund zur Ablehnung der Paneele darstellt, solange kein Stabilitätsproblem vorliegt. Das Vorstehende ist nicht abschließend.

  4. PREIS – PREISÄNDERUNG

    4.1 Der Vertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis geschlossen. Die Preise verstehen sich immer ohne MwSt. und andere Steuern. Die MwSt. geht zu Lasten des Kunden.

    4.2 Die vereinbarten Stückpreise gelten nur für einen ungeteilten Auftrag.

    4.3 Eine Preisanpassung ist anwendbar im Falle einer Erhöhung der Bestandteile des Preises zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Lieferung. LG kann, wenn sie einen erheblichen Nachteil erleidet, den Kunden um eine Preisanpassung bitten, indem sie Umstände geltend macht, die sie bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und deren Folgen sie nicht beheben konnte, obwohl sie alles Erforderliche unternommen hat. Als solche Umstände gelten insbesondere wirtschaftliche Umstände wie eine Erhöhung der gewöhnlichen oder außerordentlichen Kosten, gleich welcher Art. Ein Nachteil gilt als erheblich, sobald dessen Umfang mindestens 2,5 % des Preises beträgt. Wenn zwischen den Parteien keine Einigung über diese Preisanpassung erzielt wird, ist LG-Beton NV berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag einseitig durch eingeschriebenes Schreiben zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen ist.

  5. LIEFERUNG – LAGERUNG

    5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Waren als verkauft „frei Oudsbergen (Meeuwen)“ oder, je nach Produkttyp, „frei Bree“. Jedenfalls bedeutet „Lieferung“ „Verfügbarkeit auf dem Gelände von LG-BETON N.V. in Oudsbergen (Meeuwen) oder in Bree“.

    5.2 Liefer- und/oder Montagefristen werden nur als Hinweis angegeben und sind daher für LG-Beton NV nicht verbindlich. Lieferverzögerungen (auch in Bezug auf Verkehrsbedingungen) können niemals zu einer Vertragsstrafe, Schadenersatz, Vertragsauflösung oder Verweigerung der Warenannahme führen. Im Falle höherer Gewalt hat LG-Beton NV das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder dessen Ausführung zu verschieben, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird. Als höhere Gewalt gelten unter anderem (nicht abschließend): Krieg, Mobilmachung, Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen, Maschinenausfall, Brand, Explosionen und jede andere Ursache, die die regelmäßige Lieferung durch unsere Lieferanten, die für eine normale Produktion erforderlich sind, verhindert. Die Liefer- und Ausführungsfrist beginnt frühestens nach schriftlichem Erhalt aller zur vollständigen Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und nach Zahlung der Vorausrechnung.

    5.3 Der Kunde wird benachrichtigt, sobald die Waren zur Abholung oder Lieferung auf dem Gelände von LG-BETON N.V. in Oudsbergen (Meeuwen) oder in Bree zur Verfügung stehen, per Fax oder E-Mail.

    5.4 Wenn die Waren nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der in dem vorhergehenden Artikel genannten Benachrichtigung abgeholt werden, wird der Restbetrag für die produzierten Paneele in Rechnung gestellt, und ab dem 45. Kalendertag werden Lagerkosten für die belegte Lagerfläche pro angefangene Woche in Höhe von 3,25 €/m² berechnet.

  6. TRANSPORT

    6.1 Transport durch den Kunden

    6.1.1 Die Lieferung der Produkte und Paneele erfolgt beim Verladen im Werk unter der Verantwortung des Kunden oder seines Spediteurs.

    6.1.2 Der Kunde oder sein Spediteur vermerkt auf dem Lieferschein alle sichtbaren Mängel, bevor er das Werk verlässt. Etwaig festgestellte reparable Schäden können keinen Grund zur Ablehnung des Elements darstellen.

    6.1.3 Der Transport erfolgt unter der Verantwortung des Kunden, ebenso das Entladen auf der Baustelle. Reparierbare Schäden, die während des Transports oder der Montage aufgetreten sind, können keinen Grund zur Ablehnung des Elements darstellen.

    6.1.4 Alle nach der Lieferung durchzuführenden Reparaturen, die sich auf Schäden beziehen, die auf Ursachen außerhalb der Produktion oder auf dem Lieferschein vermerkt sind, werden mit 67 €/h zuzüglich Fahrt- und Materialkosten berechnet.

    6.1.5 Ketten, Spanngurte und Spanner sowie Stützen/Blöcke/Schwellen sind vom Kunden bereitzustellen und bei LG-BETON NV nicht erhältlich.

    6.2 Transport durch LG-BETON NV

    6.2.1 LG-Beton NV wird den Transport nur übernehmen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Preis für den Transport ist auf Anfrage erhältlich. Der Preis gilt pro Transport von maximal 25 Tonnen. Im Transportpreis ist 90 Minuten Entladezeit enthalten. Die Hebehaken zum Entladen werden immer vom Kunden bereitgestellt.

    6.2.2 Das Entladen des Lkw erfolgt auf Kosten des Kunden und muss innerhalb einer Stunde erfolgen. Zusätzliche Wartezeiten werden mit 75,00 €/Stunde berechnet. Kann der Lkw nicht entladen werden, wird der Anhänger auf der Baustelle abgekoppelt und eine zusätzliche Fracht in Rechnung gestellt.

    6.2.3 Der Kunde garantiert die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Grundstücke.

    6.2.4 Das Entladen erfolgt unter der Verantwortung des Kunden. Der Kunde vermerkt auf dem Lieferschein die sichtbaren Mängel vor dem Entladen.

    6.2.5 Reparierbare Schäden können keinen Grund zur Ablehnung des Elements darstellen.

    6.2.6 Alle nach der Lieferung durchzuführenden Reparaturen, die sich auf Schäden beziehen, die auf Ursachen außerhalb der Produktion oder auf dem Lieferschein vermerkt sind, werden mit 67 €/h zuzüglich Fahrt- und Materialkosten berechnet.

    6.2.7 Nachlieferungen oder Nachbestellungen werden immer auf Basis einer vollen Fracht (mindestens 25 t) berechnet.

  7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    7.1 Es wird immer eine Anzahlung von mindestens 20 % in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.

    7.2 Keine Bestellung wird in Produktion genommen, solange die vereinbarte Anzahlung nicht vollständig eingegangen ist. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht genau eingehalten werden, kann jede Lieferung ohne Entschädigung ausgesetzt werden.

    7.3 Jede Rechnung, deren Betrag nicht oder nicht vollständig am Fälligkeitsdatum beglichen ist, wird automatisch um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrags, jedoch begrenzt auf 2.500 €, erhöht, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Darüber hinaus sind auf den unbezahlten Betrag Zinsen von Rechts wegen und ohne Mahnung zu zahlen, berechnet zu dem Zinssatz, der vom Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr festgelegt wurde. Die verspätete Zahlung einer Rechnung führt dazu, dass andere Rechnungen, für die gegebenenfalls eine Zahlungsfrist gewährt wurde, sofort fällig werden, ohne vorherige Mahnung.

    7.4 LG-BETON NV behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen sowohl vor als auch während der Vertragsausführung zu ändern, wenn sich herausstellt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden für die zu liefernden Waren unzureichend ist.

    7.5 Etwaige Rechnungsproteste sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben zu übermitteln, andernfalls wird die Rechnung akzeptiert und die Zahlung fällig.

    7.6 Alle Rechnungen sind am Firmensitz von LG-BETON NV in Oudsbergen (Meeuwen) zahlbar.

    7.7 Eventuelle Beschwerden geben dem Kunden niemals das Recht, seine Zahlung aufzuschieben.

  8. EIGENTUMSVORBEHALT – GEFAHRENÜBERGANG

    8.1 LG-BETON NV behält sich das volle Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der von ihr in Rechnung gestellten Preise, möglichen Zinsen, Entschädigungen und Kosten vor.

    8.2 Ungeachtet des vorgesehenen Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr für die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über, spätestens jedoch 8 Tage nach der in Artikel 3 vorgesehenen Benachrichtigung, es sei denn, die verspätete Abholung ist auf LG-BETON NV zurückzuführen.

  9. REKLAMATIONEN – GEWÄHRLEISTUNG

    9.1 Die gekauften Waren müssen bestimmungsgemäß verwendet werden. Werden die Waren anders verwendet, ist LG-BETON NV in keinem Fall zur Gewährleistung verpflichtet.

    9.2 Die Nichtkonformität und sichtbare Mängel sind LG-BETON NV (nazorg@lg-beton.be) spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Abholung der Waren bei LG-BETON NV oder Lieferung durch LG-BETON NV und vor weiterer Verarbeitung der Waren mitzuteilen; andernfalls ist LG-BETON NV in keinem Fall zur Gewährleistung verpflichtet und jede Reklamation verfällt.

    9.3 Eine eventuelle Klage aufgrund versteckter Mängel muss vom Kunden innerhalb von 2 Monaten nach Entstehung des Mangels eingereicht werden, andernfalls wird die Klage gemäß Artikel 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches unzulässig. Diese Klage muss darüber hinaus, unter Androhung des Verfalls, innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung oder Ausführung der Arbeiten eingereicht werden.

    9.4 Im Falle der Haftung von LG-BETON NV kann der Kunde wählen, die mangelhaften Waren zu ersetzen oder hierfür eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung wird maximal dem Betrag des Werkvertrags oder dem Wert der betreffenden Paneele entsprechen, ohne MwSt., ohne Montage, Transport usw. Ein weiterer Folgeschaden des Kunden oder eines Dritten kommt nicht für eine Entschädigung in Betracht. Jegliche Haftung von LG-BETON NV ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden durch das Zusammenspiel eines Mangels am Produkt und durch das Verschulden des Geschädigten oder einer Person, für die der Geschädigte verantwortlich ist, verursacht wurde.

    9.5 LG-BETON NV kann jedoch nicht haftbar gemacht werden für eine nicht ordnungsgemäße Nutzung oder Wartung, noch für die vom Kunden bei seiner Bestellung schriftlich angegebenen Spezifikationen; LG-BETON NV ist niemals zu einer weitergehenden Gewährleistung verpflichtet als der Hersteller oder Lieferant der verwendeten Materialien.

    9.6 LG-BETON NV weist ausdrücklich auf folgende Phänomene hin, für die sie keine Garantie gewährt und für die sie niemals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann: mögliche eisenhaltige Zuschläge in den Produkten (Silex-Elemente) noch für die möglichen Folgen davon die üblichen Toleranzen im Sektor, wie sie in der T.V. des W.T.C.B., B.N. B 06-010, P.T.V. 212 vorgesehen sind. Festigkeits- oder Feuchtigkeitsprüfungen können auf Kosten des Kunden durchgeführt werden. Maße und Gewichte werden immer ungefähr angegeben und können LG niemals binden. Es kann immer zu Farbabweichungen kommen, wenn Paneele, die nicht im gleichen Zeitraum produziert wurden, verwendet werden, wofür LG-BETON NV nicht haftbar gemacht werden kann. Siehe auch Punkt Produktspezifikationen und Toleranzen.

  10. NICHTERFÜLLUNG DES VERTRAGS – AUSDRÜCKLICHE AUFLÖSUNGSKLAUSEL

    10.1 Nimmt der Kunde die Waren innerhalb von 90 Kalendertagen nach der in Artikel 5.3 vorgesehenen Benachrichtigung nicht ab, kann LG-BETON NV den Vertrag zulasten des Kunden auflösen. Neben dem Preis ist dann eine pauschale Entschädigung von 30 % zu zahlen, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens.

    10.2 Im Falle der Stornierung des Vertrags durch den Kunden vor Produktionsbeginn ist eine Entschädigung von 35 % des Vertragswerts an LG-BETON NV zu zahlen.

  11. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

    11.1 LG-BETON NV erhebt und verarbeitet die Identitäts- und Kontaktdaten, die sie vom Kunden erhält und die sich auf den Kunden selbst, sein Personal, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten und andere nützliche Kontaktpersonen beziehen. Die Zwecke dieser Verarbeitungen sind die Durchführung dieses Vertrags, die Kundenverwaltung, die Buchhaltung und Direktmarketing-Aktivitäten wie das Versenden von Werbe- oder Geschäftsinformationen. Die Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen (wie z. B. die 30bis-Meldung der Arbeiten) und/oder das berechtigte Interesse von LG-BETON NV. Für Direktmarketingzwecke per E-Mail (wie einen Newsletter oder Einladungen zu Veranstaltungen) erteilt der Kunde darüber hinaus seine ausdrückliche und freiwillige Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch LG-BETON NV.

    11.2 Die oben genannten personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet und nur dann an Auftragsverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, soweit dies im Rahmen der oben genannten Zwecke für die Verarbeitung erforderlich ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualisierung der personenbezogenen Daten, die er LG-BETON NV zur Verfügung stellt, und verpflichtet sich, die Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung strikt in Bezug auf die Personen einzuhalten, deren personenbezogene Daten er an LG-BETON NV weitergegeben hat, sowie in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die er von LG-BETON NV und ihrem Personal, Mitarbeitern und Beauftragten erhält.

    11.3 Der Kunde bestätigt, dass er ausreichend über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert wurde. Für weitere Erläuterungen verweist LG-BETON NV ausdrücklich auf die Datenschutzmitteilung, die auf der Website von LG-BETON NV zu finden ist. Der Kunde bestätigt, dass er von dieser Datenschutzmitteilung Kenntnis genommen hat und deren Inhalt akzeptiert.