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Konformitätserklärung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Wir, LG Beton nv, erkennen und respektieren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde.

Wir erklären hiermit, dass all unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Werten stehen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sind.

 

Risikosituationen für Menschenrechte:

LG Beton nv erkennt, dass bestimmte geschäftliche Aktivitäten Risiken für Menschenrechte mit sich bringen. Wir verpflichten uns, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren sowie proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu verhindern oder zu minimieren.

 

Vermeidung von Mitschuld:

LG Beton nv verpflichtet sich, keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen zu tolerieren. Wir werden unsere Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder davon profitieren.

 

Beschwerden lösen:

LG Beton nv wird Beschwerden über mögliche Menschenrechtsverletzungen ernst nehmen und einen effektiven Mechanismus zur Untersuchung und Lösung solcher Beschwerden sowohl intern als auch extern bereitstellen.

 

Diskriminierung und vulnerable Gruppen:

LG Beton nv lehnt alle Formen der Diskriminierung ab und setzt sich für gleiche Behandlung und Chancengleichheit für alle Personen ein, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Nationalität, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen. Wir erkennen auch die spezifischen Bedürfnisse von vulnerablen Gruppen an und streben nach Inklusion und Vielfalt innerhalb unserer Organisation.

 

Bürgerliche und politische Rechte:

LG Beton nv respektiert das Recht aller Personen auf Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, an friedlichen Protesten und politischen Aktivitäten teilzunehmen, im Einklang mit dem Gesetz.

 

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:

LG Beton nv erkennt die Bedeutung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte an und setzt sich für die Förderung sozialer Gerechtigkeit, inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung in den Gemeinschaften ein, in denen wir tätig sind.

 

Grundlegende Arbeitsprinzipien und -rechte:

LG Beton nv verpflichtet sich, die grundlegenden Arbeitsnormen zu respektieren. Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf angemessene Bezahlung, angemessene Arbeitszeiten, Gewerkschaftsfreiheit, Kollektivverhandlungen und eine Arbeitsumgebung frei von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung.

 

Kinderarbeit und Zwangsarbeit:

LG Beton nv verurteilt Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form und verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Praktiken weder in unseren eigenen Aktivitäten noch in unserer Lieferkette vorkommen.

Diese Erklärung zur Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte spiegelt unser Engagement für die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in all unseren Geschäftsaktivitäten wider. Wir werden weiterhin bestrebt sein, diese wichtigen universellen Standards einzuhalten.

 

Unterzeichnet,

Alain Greck, Geschäftsführer LG-Beton nv

Datum: 30. Januar 2024